AGB

Bobble Hüpfburg- und Eventmodulvermietung

Nutzungs- und Geschäftsbedingungen

  • Zu Beachten ist, dass die Hüpfburg vor Beginn des Festes aufgebaut wird. Deshalb muss ein freier Platz und ein funktionierender Stromanschluss (220V) vorhanden sein. Verzögerungen und Wartezeiten werden mit 27,-€ pro Person und Stunde verrechnet.
  • Für alle Module ist ein 220 V Stromanschluss notwendig. Für Eventmodule ggf. Starkstrom. Bei Hüpfburgen läuft das Gebläse solange die Hüpfburg in Betrieb ist.
  • Tagesmietpreis von 10.00-18.00 Uhr oder nach Absprache.
  • Benutzung der Hüpfburg nur von Kindern im Alter von max. 12 Jahren.
  • Erwachsene dürfen wegen der hohen Punktbelastung die Hüpfburg nicht benutzen.
  • Bei der Vermietung von Kinderattraktionen (Hüpfburgen etc.) übernimmt der Mieter die allgemeine Verkehrssicherungspflicht.
  • Bei Hüpfburgen zur Selbstabholung verpflichtet sich der Mieter die Hüpfburg ordnungsgemäß zu sichern, entweder mit Erdhäken auf Wiese, oder Kanistern bei festem Untergrund (z.B. Teer)
  • Bei Regen oder sehr schlechtem Wetter können Sie die Hüpfburg am Veranstaltungstag bis 8.00 Uhr kostenfrei stornieren. Bei Mehrtagesmieten ist diese Option nur am ersten Tag möglich!
  • Für den Abbau der Hüpfburgen Nummer 3,5 und 6 benötigen wir eventuell eine Person unentgeltlich als Hilfe. (ca. 30 Minuten)
  • Die Preise verstehen sich ohne Betreuung. Diese kann extra zugebucht werden. Alle Preise incl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  • Es muss ständig eine erwachsene Aufsichtsperson anwesend sein !
  • Die Aufsichtspflicht liegt beim Mieter !!
  • Das Klettern an den Seitenwänden von innen und außen ist verboten.
  • Benutzung der Hüpfburg grundsätzlich ohne Schuhe.
  • Das Mitnehmen von Speisen und Getränken sowie spitzen Gegenständen ist untersagt.
  • Bei starkem Wind oder bei Regen ist das Gerät sofort außer Betrieb zu setzen und vor Nässe zu schützen.
  • Keine Benutzung bei Regen oder in nasser Badekleidung.
  • Bitte keine geschminkten Kinder in die Burg lassen.
  • Anzahl und Alter der Kinder sind vom Modell abhängig.
  • Bei einem Ausfall des Gebläses fällt die Burg sehr schnell in sich zusammen, in diesem Fall die Kinder sofort aus der Hüpfburg holen.
  • Besondere Vorsicht bei Kindern mit Einschränkungen.
  • Für Personen- und Sachschäden die durch die Hüpfburg verursacht werden besteht eine Haftpflichtversicherung, diese entbindet den Mieter und die Erziehungsberechtigten jedoch nicht von der Aufsichts- und Sorgfaltspflicht.
  • Schadensersatzleistungen/Haftung des Vermieters sind grundsätzlich ausgeschlossen sofern das Verschulden nicht auf Vorsatz des Vermieters zurückzuführen ist.
  • Hüpfburgen und Zubehör müssen über Nacht vom Mieter sicher aufbewahrt werden !
  • Der Mieter haftet bei Diebstahl und für Schäden, die durch mutwillige Zerstörung und unsachgemäße Behandlung entstehen.
  • Bitte beachten Sie, dass verursachte Schäden an der Hüpfburg von Ihrer Haftpflichtversicherung nur dann übernommen werden, wenn Sie bei Ihrer Versicherung geliehene und gemietete Gegenstände mitversichert haben.
  • Ein Weiterverleih an andere Personen ist nur mit Erlaubnis des Verleihers zulässig.
  • Bei verschmutzter Hüpfburg (Kinderschminke, Kaugummi etc.) verrechnen wir eine Gebühr je nach Reinigungsaufwand.
  • Das Wetterrisiko bei Outdoor Events liegt beim Veranstalter. Bei Anmietung von Eventmodulen (z.B. Bullriding ) fallen folgende Stornogebühren an:
  • 4 Wochen vor Veranstaltungstermin 50%, 2 Wochen vor Veranstaltungstermin 60%, 1 Woche vor Veranstaltungstermin 100%.
  • Zahlungsziel wie auf der Rechnung vermerkt.
  • Bei Überschreitung der Zahlungspflicht fallen Verzugszinsen und Mahngebühren an. Bei bereits vorausgegangenen Rabatten ist kein Skontoabzug möglich.
  • Sollte einer der Absätze nicht wirksam sein, bleiben die anderen trotzdem gültig.

Der Gerichtsstand ist Coburg.
Stand Januar 2023.